Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien
Während es in den letzten Tagen in NÖ vermehrt (fast täglich) zu Waldbränden gekommen ist und die Einsatzkräfte derzeit beim Waldbrand im Föhrenwald gefordert sind, wird um Einhaltung der Verordnung des Landes NÖ hinsichtlich Brauchtumsfeuern, die gestern erlassen wurde, ersucht.
Diese Brauchtumsfeuer
- Osterfeuer, Sonnwendfeuer, Johannesfeuer -
sind bis einschließlich 30.06.2020 sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich verboten!!!
Verordnung
Regelung lt. § 1 Abs. 7 (gelb markiert).